Allgemeine Geschäftsbedingungen
der HOT Electronic GmbH
1. Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten in der jeweiligen Fassung unter Ausschluß entgegenstehender Bedingungen für Verkauf und Lieferung von Waren durch HOT; sie gelten auch für sonstige Leistungen von HOT entsprechend, soweit nicht hierfür in den
- Besonderen Bedingungen für Installationen
- Besonderen Bedingungen für Entwicklung und Überlassung von Individual-Software
- Besonderen Bedingungen für Programmierservice
abweichende und stets vorrangige Regelungen enthalten sind. Durch Stillschweigen oder fehlenden Widerspruch unterwirft sich HOT auch nicht teilweise irgendwelchen Bedingungen des Geschäftspartners.
1.2 Die Entgegennahme einer von HOT unmittelbar oder mittelbar bewirkten Leistung genügt für die Geltung dieser Bedingungen einschließlich der jeweiligen Besonderen Bedingungen. Ausnahmen von diesen Bedingungen und den Besonderen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung vor Veranlassung einer Leistung durch HOT. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
2. Angebot und Auftrag
2.1 Angebote von HOT sind freibleibend.
2.2 An HOT erteilte Aufträge werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch HOT rechtsverbindlich. Dasselbe gilt für Auftragsänderungen und -ergänzungen.
3. Lieferung und Gefahrenübergang
3.1 Genannte Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von HOT schriftlich als verbindlich bestätigt werden. Teillieferungen und -leistungen durch HOT sind zulässig. Bei von HOT nicht zu vertretender Nichtbelieferung bzw. nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Belieferung durch den Lieferanten ist HOT berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
3.2 Gerät HOT in Verzug, ist der Besteller berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren fruchtlosen Ablauf vom Vertrag hinsichtlich der Lieferung und Leistung zurückzutreten, bei der sich HOT in Verzug befindet; in diesem Fall ist der Besteller für bereits erbrachte Teillieferungen nur dann ebenfalls zum Rücktritt berechtigt, wenn dieser den Wegfall des Interesses an der Teillieferung nachweist.
3.3 Lieferung und Versand erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die Ware das Lager von HOT verlässt.
3.4 Änderungen der technischen Spezifikation bleiben vorbehalten. HOT ist im übrigen berechtigt, auch andere als die bestellten Fabrikate zu liefern, wenn die technische Spezifikation gleich ist oder nur unwesentlich von der Bestellung abweicht, sofern der Preis gleich oder - bei technisch höherwertig spezifizierter Ware - nur geringfügig höher ist.
3.5 Bei elektronischen und elektromechanischen Bauteilen ist HOT berechtigt, Mehr- oder Mindermengen bis zu 10% gegenüber der bestellten Menge zu liefern und zu berechnen; entsprechendes gilt, wenn aus Gründen der Qualitäts- und Transportsicherheit die Ware von HOT nur in Verpackungseinheiten geliefert wird.
4. Standard-Software
Standard-Software und sonstige von HOT vertriebene Software-Produkte von Drittfirmen werden ausschließlich zu den Lizenzbedingungen der Drittfirma überlassen; die Einräumung der Lizenzrechte erfolgt namens und im Auftrag der Drittfirma; HOT garantiert, zum Vertrieb berechtigt zu sein.
5. Preise
5.1 Alle Preise verstehen sich ab Lager HOT zuzüglich jeweils bei Lieferung geltender Umsatzsteuer. Kosten der Verpackung und Fracht trägt der Käufer. HOT berechnet die per Datum der Auftragsbestätigung oder, falls eine solche nicht vorliegt, am Tag der Abholung bzw. des Versandes geltenden Preise in EURO. Zuschläge zum Preis, die HOT zu entrichten hat (z.B. Edelmetallzuschläge), werden ebenfalls berechnet.
5.2 Treten bei Aufträgen mit einer vorgesehenen Lieferfrist ab 4 Monaten oder bei Sukzessivlieferungsvereinbarungen (unabhängig von Lieferfristen) nach Auftragsbestätigung und vor Lieferung erhebliche Erhöhungen der Beschaffungskosten von HOT (auch durch Wechselkursänderungen) ein oder werden die vom Hersteller empfohlenen Preise erheblich erhöht, ist HOT zur entsprechenden Preisanpassung, der Käufer dagegen - unter Ausschluß weitergehender Rechte - zum Rücktritt berechtigt; als erheblich gelten Erhöhungen ab 5% bezogen auf den Nettopreis. Festpreise müssen schriftlich und ausdrücklich als solche vereinbart werden; auch in diesen Fällen gelten sie nicht für Nachbestellungen und bei (jeder) nachträglichen Änderung von Liefermengen und -fristen durch den Besteller.
6. Zahlungsbedingungen
6.1 Rechnungen der HOT sind bei Erhalt sofort fällig; im übrigen gelten die in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Zahlungsziele. Hiervon abweichende Regelungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
6.2 Vertreter sind zum Inkasso, außer durch Verrechnungsscheck, nicht befugt.
6.3 Bei Überweisungen und im Zweifel nur erfüllungshalber angenommenen, anderen unbaren Zahlungsmitteln hat erst die vorbehaltslose Gutschrift auf einem Konto der HOT schuldbefreiende Wirkung. Zahlungen werden auch bei anderslautender Bestimmung des Kunden nach Wahl von HOT auf bestehende Forderungen angerechnet. Wechsel werden von HOT nicht angenommen.
6.4 Bei Zahlungsverzug hat der Auftraggeber 4% Zins über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens aber 8% p.a. zu bezahlen.
6.5 Die Aufrechnung gegenüber HOT ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
6.6 HOT ist berechtigt, die Bonität von Kunden mit den allgemein üblichen Mitteln zu über prüfen; ergeben sich dabei Zweifel an der Bonität des Kunden oder tritt sonst eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Geschäftspartners ein, ist HOT berechtigt, gewährte Zahlungsziele zu widerrufen und weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse oder Nachnahme auszuführen. Gewährte Zahlungsziele werden hinfällig und alle Ansprüche der HOT sofort fällig, wenn der Geschäftspartner Schecks oder Lastschriften aufgrund HOT gewährter Einzugsermächtigung mangels Deckung nicht einlöst oder durch Widerspruch zurückgibt, Insolvenz oder Vergleich anmeldet, oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens beantragt wird; in derartigen Fällen ist HOT auch berechtigt, bereits gelieferte Ware sicherungshalber zurückzuholen.
7. Gewährleistung
7.1 HOT haftet für Mängel der Ware, einschließlich des Fehlens zugesicherter Eigenschaften und Lieferung nicht vertragsgemäßer Ware, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
7.2 Rügen von Mängeln im Sinne von Ziff. 7.1 einschließlich Mengenabweichungen, ausgenommen solche gem. Ziff. 3.5 sind vom Besteller unverzüglich nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich unter konkreter Bezeichnung des Mangels gegenüber HOT anzuzeigen. Sie berechtigen den Besteller nicht zur Zurückhaltung der Rechnungsbeträge. Bei Auftreten von Mängeln ist die Be- und Verarbeitung sofort einzustellen. Gleiches gilt für instandgesetzte oder ersatzweise gelieferte Ware; im Fall der Verbesserung durch HOT werden ursprünglichen Gewährleistungsfristen nicht gehemmt oder unterbrochen.
7.3 Mängel werden von HOT nach eigener Wahl durch Rücknahme der mangelhaften Ware und Ersatzlieferung oder Verbesserung kostenfrei behoben. Kommt HOT diesen Pflichten auch innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht nach, kann der Käufer nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages oder angemessene Minderung des Kaufpreises verlangen.
7.4 Rücksendungen von Ware im Fall von Mängelrügen oder bei Ausübung des Rücktrittsrechts gemäß Ziff. 7.3 sind nur zulässig mit vorheriger Zustimmung von HOT durch Erteilung einer Rücksendenummer. Rücksendungen sind unter Angabe der Rücksendenummer durch konkrete Bezugnahme auf die jeweilige Rechnung von HOT und die Mängelrüge gemäß Ziff. 7.2 bzw. Rücktrittserklärung gemäß Ziff. 7.3 zu kennzeichnen. Bei allen Rücksendungen geht die Gefahr auf HOT erst über bei ordnungsgemäßer Abnahme der Ware im Lager von HOT.
7.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Eingang der Ware beim Käufer oder dem vom Käufer genannten Empfänger. Die Gewährleistung erlischt bei elektronischen und elektro-mechanischen Bauelementen mit dem Einbau, der Vornahme von Veränderungen an der Ware gleichgültig welcher Art, bei ihrer Verwendung entgegen der technischen Kennzeichnung und bei Rücksendung ohne fachgerechte Verpackung.
7.6 Eine Gewährleistung für die Brauchbarkeit der Ware zu dem vom Bezieher vorgesehenen Zweck wird nicht übernommen; dies gilt auch für Änderungen der Ware und ihrer Spezifikation durch den Hersteller. Insbesondere wird keinerlei Gewährleistung dafür übernommen, dass Verfügungen über die Ware oder ihre Verwendung nicht durch staatliche Vorschriften (z.B. Embargobestimmungen oder Ausfuhrgenehmigungspflichten) in irgendeiner Weise behindert sind oder werden.
7.7 HOT übernimmt keine Haftung für die Verwendbarkeit der Waren zu dem vom Käufer beabsichtigten Einsatz. Auskünfte, Ratschläge und Empfehlungen hinsichtlich Verwendbarkeit, Kompatibilität und sonstiger Leistungsmerkmale, soweit sie über die entsprechenden Angaben des Herstellers hinausgehen, sind für HOT nur verbindlich, wenn sie dem Käufer bzw. Interessenten schriftlich bestätigt wurden.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum von HOT (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher, auch streitiger Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Verzugszinsen und Rechtsverfolgungskosten.
8.2 Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für HOT als Hersteller im Sinne von § 950 BGB ohne HOT zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne von Ziff. 8.1. Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren durch den Kunden steht HOT das Miteigentum an der neuen Sache oder Sachgesamtheit zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert anderer verwendeter Ware. Erlischt das Eigentum von HOT durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder der Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware auf HOT die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne von Ziff. 8.1.
8.3 Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr gegen Zahlung oder Vorbehalt des Eigentums (in mindestens verlängerter Form) und nur solange er nicht gegenüber HOT in Verzug ist, veräußern, - im übrigen mit der Maßgabe, daß die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß Ziff. 8.4 auf HOT übergehen. Der Kunde ist verpflichtet, Vorbehaltsware (Ziff. 8.1 und 8.2) grundsätzlich gesondert zu verwahren.
8.4 Forderungen aus Veräußerung oder sonstige Verwertung von Vorbehaltsware (Ziff. 8.1 und 8.2) werden bereits jetzt einschließlich aller Nebenrechte, gegebenenfalls anteilig, in jedem Fall aber vorrangig an HOT abgetreten. Der Umfang der abgetretenen Rechte bemisst sich nach der Höhe des Wertes der Vorbehaltsware (Ziff. 8.1 und 8.2). Beim Zusammentreffen mit Rechten Dritter gemäß Ziff. 8.2 bemisst sich der Umfang der Rechte der HOT nach dem Verhältnis des genannten Wertes zu den von Dritten rechtmäßig geltend gemachten Werten am Gesamtwert. Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Veräußerung oder sonstigen Verwertung bis zum jederzeit zulässigen Widerruf seitens HOT einzuziehen. HOT wird von dem Widerrufsrecht nur in den in Ziff. 6.6 genannten Fällen Gebrauch machen. Zur Abtretung der Forderungen ist der Kunde in keinem Fall befugt. Auf Verlangen von HOT ist der Kunde verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung zu unterrichten und HOT die zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben.
8.5 Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20%, ist auf Verlangen des Kunden HOT im Umfang der Übersicherung zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl der HOT verpflichtet.
8.6 Der Kunde ist in den Ziff. 6.6 genannten Fällen verpflichtet, unverzüglich vorhandene Vorbehaltsware (Ziff. 8.1 und 8.2) auszusondern und einschließlich der Ansprüche gemäß Ziff. 8.4 genau zu belegen. Darüber hinaus ist HOT in diesen Fällen zu Maßnahmen zur Wahrung und Realisierung ihrer Sicherungsrechte uneingeschränkt berechtigt, insbesondere Vorbehaltsware an sich zu nehmen und zu diesem Zweck auch durch Beauftragte die Geschäftsräume des Kunden zu betreten; Herausgabeverlangen, Inbesitznahme von Vorbehaltsware sowie die Geltendmachung von abgetretenen Forderungen und sonstiger Rechte sind ohne Rücktritt vom Vertrag zulässig.
9. Haftungsbeschränkung
HOT haftet auf Schadenersatz wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten, einschließlich Verschulden bei Vertragsabschluß, positiver Vertragsverletzung und unerlaubter Handlung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie für leichte Fahrlässigkeit, jedoch nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch gesetzliche Vertreter und leitende Erfüllungsgehilfen. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist die Haftung von HOT sofern nicht durch Vorsatz verursacht, für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen, jede Haftung auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nach den damals bekannten Umständen voraussehbaren vertragstypischen Schaden beschränkt, und verjähren alle Schadenersatzansprüche mit Ablauf von 9 Monaten seit Lieferung oder Erbringung der Leistung bzw. schadensverursachenden Handlung oder Unterlassung. HOT haftet bei Verlust von Daten nur für den Aufwand ihrer Wiederherstellung und unter der Voraussetzung, daß der Kunde die Daten in maschinenlesbarer Form täglich gesichert hat. Ansprüche nach dem Produkt haftungsgesetz und wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleiben unberührt.
10. Exportkontrolle
Auch ohne Hinweise seitens HOT sind im Zweifel sämtliche Waren ausfuhrgenehmigungs pflichtig. Der Besteller anerkennt deutsche und auch ausländische Exportkontrollbestimmungen und -beschränkungen und verpflichtet sich, solche Produkte oder technische Informationen weder direkt noch indirekt an Personen, Firmen oder in Länder zu verkaufen, exportieren, reexportieren, liefern oder anderweitig weiterzugeben, sofern dies gegen deutsche oder ausländische Gesetze oder Verordnungen verstößt, - sowie vor dem Export von Produkten oder technischen Informationen, die er von HOT erhalten hat, sämtliche erforderlichen Exportlizenzen oder andere Dokumente einzuholen. Der Besteller verpflichtet sich weiter, alle Empfänger solcher von HOT bezogener Produkte oder technischer Informationen in gleicher Weise zu verpflichten und über die Notwendigkeit, diese Gesetze und Verordnungen zu befolgen, zu informieren. Der Besteller wird auf eigene Kosten sämtliche Lizenzen und Ex- und Importpapiere beschaffen, die zum Kauf und Wiederverkauf der bei HOT bestellten Produkte erforderlich sind.
11. Schlußbestimmungen
11.1 Der Kunde darf Rechte gegenüber HOT nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung auf Dritte übertragen.
11.2 HOT und ihre verbundenen Unternehmen nehmen Daten sämtlicher Geschäftspartner in Dateien auf und verarbeiten sie, worauf gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) hingewiesen wird.
11.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Rechtsbeziehungen zwischen HOT und Vollkaufleuten, juristischen Personen öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist München. Es steht HOT jedoch frei, den Besteller an dem Sitz seiner Haupt- oder Zweigniederlassung zu verklagen. Der Gerichtsstand München gilt auch für und gegen Geschäftspartner von HOT die keinen Allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland haben.
11.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, jedoch ohne das Einheitliche UN-Kaufrecht (Convention on Contracts for the International Sale of Goods).
11.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam; die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung ist in diesem Fall durch eine entsprechende Vereinbarung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen Bestimmung bzw. des unwirksamen Teils möglichst nahe kommt.